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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - L 3 R 39/16   

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https://dejure.org/2016,50573
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - L 3 R 39/16 (https://dejure.org/2016,50573)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.11.2016 - L 3 R 39/16 (https://dejure.org/2016,50573)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. November 2016 - L 3 R 39/16 (https://dejure.org/2016,50573)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelaltersrente; Überprüfungsverfahren; Berücksichtigung von in der UdSSR zurückgelegten Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten; Rechtsstellung als heimatloser Ausländer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelaltersrente; Überprüfungsverfahren; Berücksichtigung von in der UdSSR zurückgelegten Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten; Rechtsstellung als heimatloser Ausländer

  • rechtsportal.de

    SGB X § 44 ; HauslG § 2 Abs. 3; HauslG § 2 Abs. 2
    Regelaltersrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.01.1973 - 11 RA 34/72
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - L 3 R 39/16
    Ein Zuzug nach dem 30.06.1950 könne nicht zur Rechtstellung als heimatloser Ausländer führen, selbst wenn der Betreffende Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention sei (BSG Urteil vom 17.01.1973 - 11 RA 34/72).

    Dies sei eine sachgerechte Differenzierung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG (BSG Urteil vom 07.01.1973 - 11 RA 34/72).

    Das Bundessozialgericht hat in seinen Urteilen vom 17.01.1973 - 11 RA 34/72 und vom 12.0.31981 - 11 RA 30/80 entschieden, dass § 1 HAuslG auf Personen, die - wie die Klägerin - ihren gewöhnlichen Aufenthalt erstmals nach dem 30.06.1950 im Bundesgebiet genommen haben, nicht entsprechend anwendbar ist.

    Das ist eine im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG sachgerechte Differenzierung." (BSG Urteil vom 17.01.1973 - 11 RA 34/72).

  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 30/80

    Revisionsverfahren - Verfahrensmangel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - L 3 R 39/16
    Das Bundessozialgericht hat in seinen Urteilen vom 17.01.1973 - 11 RA 34/72 und vom 12.0.31981 - 11 RA 30/80 entschieden, dass § 1 HAuslG auf Personen, die - wie die Klägerin - ihren gewöhnlichen Aufenthalt erstmals nach dem 30.06.1950 im Bundesgebiet genommen haben, nicht entsprechend anwendbar ist.
  • BVerwG, 20.03.1958 - I C 121.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - L 3 R 39/16
    Die Vorschrift bezieht sich nur auf Personen, die in der Zeit vom 01.07.1948 bis zum 30.06.1950 ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes oder von Berlin (West) verlegt haben (BVerwG Urteil vom 20.03.1995 - I C 121/57 in: BVerwGE 6, 273ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2019 - L 14 R 107/18

    Anspruch auf Vormerkung in der ehemaligen UdSSR und Moldawien zurückgelegter

    Dies werde auch bestätigt durch das Urteil des LSG NRW vom 07.11.2016 zum Aktenzeichen L 3 R 39/16.

    Sie bezieht sich nur auf Personen, die in der Zeit vom 01.07.1948-30.06.1950 ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des GG oder von Berlin (West) verlegt haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.11.2016 - L 3 R 39/16, Rn. 38 bei juris).

  • SG Köln, 08.01.2018 - S 4 R 1415/15
    Sie bezieht sich nur auf Personen, die in der Zeit vom 01.07.1948-30.06.1950 ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des GG oder von Berlin (West) verlegt haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.11.2016 - L 3 R 39/16, Rn. 38 bei juris).
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